Honorar: Welche Kosten entstehen für ein Wertgutachten?
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Dabei ist nach Absprache
  • eine Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 34 HOAI)
  • ein Zeithonorar oder
  • eine Pauschalierung möglich.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur der Immobilie oder des Portfolios unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
 

 
Ein Mustergutachten finden Sie hier:
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (PDF-Dokument, 1,6 MB).