Leistungen


Nach Oben Leistungsangebot: Welche Leistungen werden durch das Wertbüro Roith angeboten?

  • Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB (Marktwert)
  • Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten nach § 16 PfandBG
  • Notverkaufswerte
  • Grundstückswert nach § 74 a Abs. 5 ZVG
  • Versicherungswerte
  • Wertermittlung nach klassischen Verfahren nach WertV88
  • Wertermittlung nach normierten und nicht normierten Verfahren
  • Plausibilitätsprüfung von Gutachten

Nach Oben Leistungsumfang: Welche Leistungen werden durch das Wertbüro Roith erbracht?

Standardmäßig werden bei jedem ausführlichen Wertermittlungsgutachten folgende Leistungen erbracht:
  • Vorbereitung des Ortstermins (Terminierung der Ortsbesichtigung mit den Beteiligten, Anforderung fehlender Unterlage bei Behörden)
  • Ortsbesichtigung inklusive Bestandsaufnahme sowie Vorbereitung, An- und Abfahrt
  • Überprüfung der Bausubstanz auf augenscheinliche Baumängel und Bauschäden (kein Bausubstanz-/Bauschadensgutachten mit detaillierter Kostenkalkulation, keine zerstörenden Untersuchungen)
  • Erfassung aller wertrelevanten Merkmale (Lagemerkmale, Art und Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes, Zustand, Ausstattung)
  • Überprüfung der wertrelevanten Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Berechnung der Wohn-/Nutzfläche nach anzuwendender Regelung bzw. Norm (WohnFlV, II. BV, MF-G, DIN 277)
  • Berechnung der Bruttogrundfläche nach DIN 277 1973/87
  • bei vorliegenden Berechnungen erfolgt eine Plausibilitätsprüfung
  • Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Nettokaltmiete
  • Bodenwertermittlung
  • Wertermittlung nach WertV 88 und WertR 06; i.d.R. Anwendung von 2 Verfahren
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Ableitung des Verkehrswertes und Plausibilisierung
  • Erstellung von Anlagen (Übersichtsplan, Auszug aus dem Stadtplan, Lageplan, Katasterauszug, Grundbuchauszug - ohne Abteilung III, Darstellung von Lasten, Grundrisse, Ansichten)
  • umfangreiche Fotodokumentation (Ansichten, Umgebung, Außenanlagen, Eingangsbereich, Keller, Treppenhaus, Dach, einzelne Mieteinheiten, Ausstattung)
  • Mehrfache Ausfertigung des Gutachtens (in der gewünschten Ausfertigung, i.d.R. 1 x ungebunden, 3 x gebunden) und Postversand
Das Ziel eines ausführlichen Wertermittlungsgutachtens ist es, dem Eigentümer ein gerichtlich verwertbares Gutachten zur Hand zu geben. Durch die detaillierten Darstellungen, die durch eine umfangreiche Fotodokumentation sowie eine Kurzbeschreibung (Exposé) ergänzt werden, erhält der Auftraggeber des Weiteren ein effizientes Verkaufsargument.

Der Leistungsumfang bei Kompaktgutachten unterscheidet sich von ausführlichen Wertermittlungsgutachten wie folgt:
  • Erfassung aller wertrelevanten Merkmale; Darstellung in verkürzter Form
  • Baubeschreibung in Kurzform
  • Wertermittlung durch Anwendung eines Bewertungsverfahrens
  • Erstellung von Anlagen (Übersichtsplan, Auszug aus dem Stadtplan, Katasterauszug, Darstellung von Lasten)
  • Fotodokumentation (gekürzt)
  • Mehrfache Ausfertigung des Gutachtens (i.d.R. 2 x gebunden) und Postversand
Zusatzleistungen:
  • Beschaffung notwendiger Unterlagen
  • Wertermittlung mit unterschiedlichen Stichtagen
  • weitere Leistungen auf Anfrage

Nach Oben Wertermittlungsablauf

  • Auftragsanfrage
     
  • Abschluss eine Sachverständigenvertrages
    • Absprache der Objekt- und Vertragsdaten
    • Klären erster Fragen des Auftraggebers
    • Ausfertigen des Sachverständigenvertrages und Übersendung
    • Prüfung des Vertrages durch den Auftraggeber und Rücksendung eines unterzeichneten Exemplares sowie vorhandener Objektunterlagen

  • Absprache der Objekt- und Vertragsdaten
    • Klären erster Fragen des Auftraggebers
    • Ausfertigen des Sachverständigenvertrages und Übersendung
    • Prüfung des Vertrages durch den Auftraggeber und Rücksendung eines
    • unterzeichneten Exemplares sowie vorhandener Objektunterlagen

  • Vorbereitung des Ortsbesichtigungstermins:
    • Terminierung der Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten
    • Anfordern fehlender Unterlagen von Behörden

  • Ortsbesichtigung:
    • Teilnehmer am Ortstermin dokumentieren
    • Aufnahme der Objekteigenschaften einschließlich Erfassen des Reparaturrückstaus und früherer Modernisierungen
    • Objekt fotografisch dokumentieren
    • Erfassen der Grundstücksnutzungen in der Nachbarschaft (Richtwertzone)
    • Erste Kontrolle der erfassten Daten

  • Erstellung des Gutachtens in gewünschter Ausfertigung
     
  • Nachbereitung:
    • Archivierung der Auftragsakte und des Belegexemplars
    • Beantwortung eventueller Rückfragen zum Gutachten

Nach Oben Bearbeitungszeit: Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Bearbeitungszeit beträgt, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, in Abhängigkeit vom Bewertungsobjekt ca. zwei bis vier Wochen nach erfolgter Ortsbesichtigung. In dringenden Fällen besteht nach Absprache die Möglichkeit, Ihr Gutachten vorzuziehen und innerhalb von ca. einer Woche zu Bearbeiten.

Der Ortstermin kann i.d.R. innerhalb weniger Tage nach Auftragserteilung stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inaugenscheinnahme bei Tageslicht erfolgen muss. Termine an Samstagen können auf Anfrage vereinbart werden.
 
 
Nach Oben Tätigkeit: Welche Regionen umfasst das räumliche Arbeitsgebiet?

Wertermittlung für Grundstücke und Immobilien in folgenden Regionen:
Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen

 
 
Nach Oben Mustergutachten

Ein Mustergutachten finden Sie hier:
 Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (PDF-Dokument, 1,6 MB).