Honorar

Welche Kosten entstehen für ein Wertgutachten?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Dabei ist nach Absprache

  • eine Abrechnung nach BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (BVS-Richtlinie)
  • ein Zeithonorar oder
  • eine Pauschalierung möglich.

Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur der Immobilie oder des Portfolios unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Ein Mustergutachten finden Sie hier:

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (PDF-Dokument, 1,6 MB).